1.1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jörn Ulrich (im weiteren Auftragnehmer genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn Sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
2.1. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Angebots/Vertrags in Kraft.
2.2. Verträge sind, soweit nicht anders vereinbart nur schriftlich kündbar.
2.3. Der Auftragnehmer kann Verträge z.B. auch außerordentlich und fristlos kündigen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen überhaupt nicht mehr oder nur noch zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sein sollten.
2.4. Pflegeverträge sind, soweit nicht anders vereinbart, frühestens zum Ablauf der ersten vereinbarten Nutzungsperiode, mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich kündbar. Danach ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende jeder weiteren Nutzungsperiode kündbar. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich ein Pflegevertrag automatisch um eine weitere vereinbarte Nutzungsperiode.
3.1 Urheber sämtlicher vom Auftragnehmer angefertigter Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Quelltexte, Grafiken, Bilder, Sounds und sonstiger Medien bleibt – sofern nicht anders angegeben - Jörn Ulrich.
3.2 Weitere Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte aus den unter 3.1 aufgezählten Arbeiten verbleiben ausnahmslos – wenn nicht anders vereinbart - bei Jörn Ulrich.
3.3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber - sofern nicht anders vereinbart - ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem von den Auftragnehmer erstellten unter 3.1 aufgezählten Arbeiten ein. Es ist dem Auftraggeber nur mit Genehmigung des Auftragnehmers gestattet, erstellte Arbeiten oder Teile davon für andere Zwecke zu nutzen.
3.4 Das Nutzungsrecht für Internetpräsenzen gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Veränderung (Pflege) und Veröffentlichung. Das Nutzungsrecht für Printmedien gilt nur für die erstellten Arbeiten.
3.5. Die Nutzungsrechte über die vom Auftragnehmer verschafften Inhalte, Daten und Medien (Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Quelltexte, Grafiken, Bilder, Sounds, Filme, Animationen und sonstige Medien) müssen dem Auftraggeber angezeigt werden. Die Nutzungsrechte der besagten Inhalte, Daten und Medien sind vom Auftraggeber zu beschaffen.
3.6. Die Nutzungsrechte über die von Auftraggeber verschafften oder zu verschaffenden Inhalte, Daten und Medien (Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Quelltexte, Grafiken, Bilder, Sounds, Filme, Animationen und sonstige Medien) hat sich Auftraggeber selbst zu verschaffen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen bei den von Auftraggeber verschafften Inhalten, Daten und Medien gegen den Auftragnehmer geltend machen.
4.1. Grundsätzlich ist der Auftraggeber für Erstellung, Zusammenstellung, Sortierung und Lieferung der erforderlichen Inhalte (Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Übersetzungen, Quelltexte, Grafiken, Bilder, Sounds oder sonstige Medien) verantwortlich, wenn dies nicht anders vereinbart wurde. Er verpflichtet sich damit, die Inhalte termingerecht dem Auftragnehmer persönlich, per eMail oder per Post zukommen zu lassen. Arbeiten, die wegen fehlender Inhalte nicht ausgeführt werden konnten, sind trotzdem kostenpflichtig.
4.2. Für Kosten oder Ausfallzeiten, die durch nicht gelieferte Inhalte bei dem Auftragnehmer, dem Auftraggeber oder Dritten entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
5.1. Bei Auftragserteilung ist, falls nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtvolumens (außer bei Pflegeverträgen) zu zahlen. Die übrigbleibenden 70% Entgelte werden anteilig fällig: - für Konzept: nach Konzeptfreigabe, - für Design: nach DesignFreigabe, - für Produktion: nach Fertigstellung.
5.2 Entgelte für Pflegeverträge werden – falls nicht anders vereinbart - monatlich zum Ersten des folgenden Monats fällig.
5.3. Jede Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.
6.1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, vertraglich vereinbarte Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Terminzusagen werden dabei außer Kraft gesetzt. Bei Zahlungsverzug über mehr als 4 Wochen (nach Mahnung und Hinweis auf folgende Rechtsfolgen) ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits veröffentlichte Internetpräsenzen oder Teile davon zu schließen.
6.2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer weiterhin berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle trotzdem weiterhin verpflichtet, alle vereinbarten Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
6.2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
7.1. Die unter Punkt 3 beschriebenen Nutzungsrechte sämtlicher Arbeiten gelten erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Entgelte als gewährt.
7.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, fertig gestellte oder teilweise fertig gestellte Internetpräsenzen zu schließen, bis Zahlung der vereinbarten Entgelte vollständig geleistet ist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zur Internetpräsenz zu gewähren und ist nicht berechtigt, die Internetpräsenz oder Teile davon zu kopieren und anderweitig – auf einem anderen Server oder zu anderen Zwecken – zu verwenden.
7.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die Nutzung fertig gestellter und/oder gedruckter Printmedien zu untersagen, bis Zahlung der vereinbarten Entgelte vollständig geleistet ist.
8.1. Falls nicht anders vereinbart, gelten die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen als vertraulich.
8.2. Der Auftraggeber wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß der Auftragnehmer seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
8.3. Soweit sich der Auftragnehmer Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
8.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Daten des Auftraggebers - insbesondere von FTP-Zugangsdaten oder Zugangsdaten für Konfigurationsbereiche des Host- Providers des Auftraggebers - sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern.
9.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer wie auch im Verhältnis zu dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
9.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen des Auftragnehmers unterbleiben. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Auftraggeber oder Dritten entstehen.
9.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für ihre Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
9.4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie auf den einfachen Betrag des vereinbarten Gesamtbetrages beschränkt.
9.5. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Auftragnehmer oder Dritten dadurch entstehen, wenn der Auftraggeber seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.
10.1. Erfüllungsort ist Bielefeld, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
10.3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Auftragnehmers gebunden.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Zieles vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
10.5. Im Geschäftsverkehr und bei Vertragsangelegenheiten ist der Auftraggeber verpflichtet, sich an folgende Stelle zu wenden:
Auftragnehmer:
Jörn Ulrich
Renteistraße 43
33602 Bielefeld
info@u-wd.net
Stand: 01.06.2024
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